Gemeindewahlkommission

Gemeindewahlkommission der Gemeinde St. Martin in Passeier

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Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt.

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Erich Kofler

Vorsitzende-Stellvertreter

Mitglieder

Dr. Anneliese Weiss

Gemeindereferentin

Erwin Platter

Gemeinderat

Konrad Pichler

Gemeindereferent

Orte

Gemeinde St. Martin in Passeier

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 08.02.2024, 08:49 Uhr

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